Die Novellierung der Trinkwasserverordnungvom März 2023 führt bei einigen Parameter-Grenzwerten zu teilweise deutlichenAbsenkungen bzw. Anpassungen. Für die Aufbereitungen von Trinkwasser ist u. A. derverringerte Arsen-Grenzwert von 10 µg/l auf 4 µg/l von großer Bedeutung.Bestehende Aufbereitungsanlagen sind anzupassen oder zu optimieren und gegebenenfallssind neue Verfahrensstufen zur Arsenelimination nachzurüsten.
Bisherige Anlagen zur gezieltenArsenelimination arbeiten zumeist nach dem Prinzip der Adsorption oder derFlockung/Fällung nach Luft-/Sauerstoff-Oxidation. Vereinzelt finden sich auchmembrananlagen in der Anwendung. Die Effizienz und damit die Wirtschaftlichkeitsolcher Bestandsanlagen sollte vor dem Hintergrund der Grenzwertabsenkungjedenfalls neu bewertet werden.
Neue, verbesserteFilterhilfsmittel (Granulate aus Eisenhydroxid) versprechen zum Teil einedeutlich effektivere Aufbereitung und höhere Schadstoffaufnahmekapazitäten. Dabeiist es i. d. R. von großer Bedeutung, bei der Planung und Auslegung solcherAufbereitungsstufen eine Pilotierung vor Ort durchzuführen.
Das Büro Eppler in Dornstettenverfügt über viel Erfahrung im Bereich der Prozess-Pilotierungunterschiedlicher Aufbereitungsstufen im Trinkwasserbereich. Eine mobileVersuchsanlage bietet die Möglichkeit, vor Ort aussagekräftige Untersuchungendurchzuführen. Im Rahmen einer solchen Pilotierung im „großtechnischen“ Maßstabkönnen sämtliche individuelle Auslegungsparameter für eine „Großanlage“festgelegt werden.